AGB Einkauf IT

ASCOM-Consult
Inh. Dipl. Inf (FH) Klaus Peter Kaiser
Innere Halde 9
D-71384 Weinstadt


In den Geschäftsbedingungen für den Einkauf von IT-Dienstleistungen, Hard- und Software werden alle Fragen zu Rechten und Pflichten der Leistungserbringung geregelt.

§1
ASCOM-Consult (ASC) stellt dem Auftraggeber (AG) gegen Entrichtung einer Provision Angebote Dritter über Waren und Dienstleistungen gemäß den Vorgaben des AG zur Verfügung.

§2
Durch Übergabe der Angebote an den AG tritt die Erfüllung des Vertrages ein. Soweit nicht anderes vereinbart, wird die Provision anhand des vom AG akzeptierten Angebotes ermittelt. Nimmt der AG kein Angebot an wird die Provisionberechnung anhand des günstigsten Angebotes vorgenommen.

§3
Die im Rahmen der Angebotseinholung der ASC von Dritten zugänglich gemachten Angebotsinformationen werden dem AG zur Verfügung gestellt. Die Informationen erhält der AG zur freien Verwertung hinsichtlich Art und Umfang. Somit versteht sich die ASC weder als Händler noch als Handelsvermittler im Sinne des HGB §83. Infolgedessen ist die ASC auch dann berechtigt, eine Provision zu erheben, wenn der AG das oder die ermittelten und vorgeschlagenen Angebote nicht in Anspruch nimmt.

§4
Für alle Angebote und Vereinbarungen gelten ausschließlich diese AGB`s.

§5
Mit der Auftragserteilung (Rechercheauftrag) erkennt der AG die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an und bestätigt die Kenntnisnahme der AGB`s und sein damit verbundenes Einverständnis. Seine Angaben sind dem Vertrag als Anlage beigefügt.

§6
Sämtliche Vereinbarungen - insbesondere Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen und Zusicherungen - werden nur durch schriftliche Bestätigung der ASC rechtsgültiger Vertragsbestandteil.

§7
Die ASC hat mit der Übermittlung der geforderten Angebote Dritter den Vertrag erfüllt. Eine weitere Verpflichtung oder Gewährleistung an die ASC kann nicht geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein von ASC benannter Anbieter innerhalb der Gültigkeitsdauer sein Angebot zurückzieht.

§8
Der AG hat Anspruch auf ein Ermittlungsresultat. Dieses kann frühestens 2 Wochen nach der im Auftrag genannten Recherchedauer mit einer angemessenen schriftlichen Nachfristsetzung von mindestens einer Woche eingefordert werden. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der AG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Die bei Auftragserteilung erhobene erste Teilprovision wird in keinem Fall erstattet.

§9
Fehlende, unvollständige oder missverständliche Angaben bei der Auftragserteilung gehen zu Lasten des AG und können zur Verlängerung der Recherchedauer oder zur Nichtbearbeitung durch die ASC führen.

§10
Falls der AG ein von ASC übergebenes Angebot annehmen will, ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Anbieter angeraten. Sollte das Angebot auf Grund einer fahrlässig verursachten und verspäteten Kontaktaufnahme hinfällig sein, kann dies vom AG nachträglich nicht zur Erstattung eines bereits gezahlten Honorars führen. Kann oder will der gewählte Anbieter nicht erfüllen, ist die ASC zu informieren, da in diesem Fall das zweite Teilhonorar erstattet wird.

§11
ASC nimmt keine beratende Funktion wahr. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Informationen zu Finanzdienstleistungen, Rechtsberatungen oder Versicherungen.

§12
Der AG hat das Recht, einen ausgelösten Auftrag (Anfrage) innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.

§13
Verweigert der AG die Annahme des Ermittlungsresultates oder kommt eine Zustellung auf Grund falscher Angaben nicht zustande, ist die ASC berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der AG kein Angebot an wird die Provisionsberechnung anhand des günstigsten Angebotes vorgenommen.

§14
Storniert der AG den Vertrag vor Zustellung des Ergebnisbescheides (in der Bearbeitungsphase), wird die bei Auftragserteilung erhobene erste Teilprovision nicht erstattet.

§15
ASC wird erst nach Zahlung der ersten Teilprovision für den AG tätig. Alle in Rechnungen ausgewiesenen Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

§16
Schecks, Zahlungsanweisungen zur Verrechnung und Wechsel gelten erst nach Gutschrift beim Empfänger als bezahlt.

§17
Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich die ASC eine Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank vor.

§18
Die ASC behält sich die Abtretung Ihrer Forderungen vor.

§19
Bei vertraglicher Teilerfüllung seitens der ASC sind die in der Rechnung entsprechend aufgeführten Gebühren zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen MwSt. fällig.

§20
Die ASC und der AG haben Anspruch auf Berichtigung von offensichtlichen Berechnungsfehlern.

§21
Die ASC sichert zu, dass personenbezogene Daten des AG ausschließlich der ASC und deren Erfüllungsgehilfen zugänglich sind.

§22
Bestehen berechtigte Zweifel an den Angaben des AG oder bestreitet dieser die Vertragserfüllung durch die ASC, so ist diese berechtigt, Auskünfte über Art, Umfang und Inhalt einer möglichen geschäftlichen Beziehung zwischen dem AG und den ermittelten Anbietern bzw. dem vom AG angegebenen Anbieter einzuholen. Dieser Anbieter wird vom AG ausdrücklich ermächtigt, der ASC die gewünschte Information zu unterbreiten.

§23
Der Firmensitz der ASC ist ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

§24
Weitere allgemeine Vertragsbedingungen werden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASCOM-Consult geregelt.


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